Der Tod ist noch nicht das Ende.
23.09.10
Wenigstens in manchen Ländern. In Russland kann man sogar post mortem zu einem Elternteil seines leiblichen Kindes werden.
Am 22. September 2010 ist der junge St. Petersburger Artjom Klimow Vater geworden. Das Besondere an dieser Geschichte besteht darin, dass zum Zeitpunkt der Zeugung Artjom schon vor 2 Monaten gestorben ist.
Letztes Jahr erkrankte Artjom an Leukämie. Auf Anregung seiner Mutter Natalja hatte er vor dem Chemotherapie-Zyklus eine Samenprobe zur Kryokonservierung abgegeben. Die Behandlung erwies sich als ineffizient und nach wenigen Monaten starb Artjom im Krankenhaus in den Armen seiner Mutter.
"Sobald der Monitor keinen Herzschlag mehr registrierte, errinnerte ich mich ans aufbewahrte genetische Material", erzählt Natalja. "Ich bin 41 Jahre alt und ich könnte auch selber ein Kind bekommen, aber ich wollte speziell einen Enkel, den Nachwuchs meines Sohns."
In einer der IVF-Klinik hat Natalja eine Eizellspenderin ausgesucht; außerdem beschloss sie, die Leistungen von zwei Leihmüttern gleichzeitig zu beansprechen, um dadurch die Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Die Samenprobe war sehr gering, deswegen konnte es nur einen Versuch geben. Nach zwei Wochen hat Natalja Klimowa erfahren, dass eine der Leihmütter schwanger wurde.
Die Leihmutter kam wegen einer Plazentalösung frühzeitig nieder. Obwohl das Baby frühgeboren wurde, kam es ganz gesund mit Körpergröße von 47 cm und einem Gewicht von 2,8 kg zur Welt. Die glückliche Oma hat ihren Enkel Jegor genannt.
Jegor ist das zweite Kind in Russland, das infolge eines postmortalen Leihmutterschafts-Programms entbunden wurde. Die erste Leihmutterschaft post mortem wurde im Jahre 2005 in Jekaterinburg in der Familie Sacharow erfolgreich verwirklicht. Am 5. November 2010 wird der Enkel von Jekaterina Sacharowa seinen fünften Geburtstag feiern.
Rechtliche Unterstützung für dieses einzigartige postmortale Repro-Medizin-Programm wird von den Anwalten der Kanzlei Rosjurconsulting geleistet.
Russisches Gericht entscheidet: Single-Männer können Väter durch Leihmutterschaft werden
04.08.10
Am 4. August 2010 hat das Moskauer Amtsgericht Babuschkinskij beschlossen, dass ein Single-Mann, der ein Leihmutterschafts-Programm über IVF beansprochen hatte (mit Verwendung von gespendeten Eizellen), als Vater seines neugeborenen Kindes registriert werden darf. Der Name der Leihmutter wird in diesem Falle nicht auf die Geburtsurkunde eingetragen werden.
Der erste Single-Vater durch Leihmutterschaft in Russland wurde vor Gericht von Anwälten der Agentur Rosjurconsulting vertreten, die sich auf Reproduktions-Recht und Leihmutterschaft spezialisiert. Die wegweisende Entscheidung vom Moskauer Gericht bestätigt einmal mehr: Single-Eltern unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer Sexualität dürfen ihren Kinderwunsch durch Leihmutterschaft in Russland erfüllen. Die weltberühmten Junggesellen wie der Sänger Ricky Martin und Fußballspieler Christiano Ronaldo wurden bereits Väter mit Hilfe der amerikanischen Leihmütter.
Dieses einzigartige Leihmutterschafts-Programm wurde von der IVF-Klinik Vita Nova mit Sitz in Moskau organisiert.
Es ist keine gerichtliche Entscheidung fur die Registrierung eines Kindes
15.01.10
Es ist keine gerichtliche Entscheidung für die Registrierung eines Kindes, das infolge einer Leihmutterschaft im Auftrag der Single-Frau geboren wurde, erforderlich. Nachdem die russischen Gerichte eine Reihe von Präzedenzurteilen gesprochen haben, laut denen Standesämter dazu verpflichtet sind, die Kinder, die infolge eines Leihmutterschaft-Programms für nicht verheiratete Frauen geboren wurden, zu registrieren, erledigen nun russische Standesämter die Registrierungsformalitäten für solche Kinder, ohne auf einen Rechtsspruch zu warten.
Die Interessen der Rechtssuchenden bei den Präzedenzprozessen wurden von den Juristen von Rosjurconsulting wahrgenommen. So, registrierte das Standesamt der Stadt Welikij Nowgorod am Antragstag ein Baby aus Reagenzglas, das für eine Frau aus Nowgorod Gebiet geboren worden war.
Die Juristen von Rosjurconsulting nahmen ihre Interessen am Standesamt wahr, indem sie die Beamten von der bestehenden Gepflogenheit der Gesetzvollstreckung und den einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen informiert haben.
Informationsstelle des Portals www.surrogacy.ru
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